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Pässe und Ausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Europapässe (biometrische Reisepässe) und Personalausweise können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur persönlich beantragt werden.
Allgemeine Hinweise
Derzeit ist ein sehr hohes Bestellaufkommen an Pässen zu verzeichnen. Deswegen muss man mit einer Passausstellungsdauer von bis zu 8 Wochen rechnen.
Eine Verlängerung von Pässen oder Personalausweisen ist nicht mehr möglich. Sie können Ihren bisherigen Pass oder Personalausweis während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten zehn Jahre.
Derzeit können keine Wohnortänderungen in die ausländische Adresse beim elektronischen Personalausweis (ePA) vorgenommen werden. Sowohl auf dem Chip als auch beim Druck erfolgt jeweils nur die Änderung in „Keine Wohnung in Deutschland“.
ePass
Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.
Kinderreisepass
Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:
1) Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von zwei Tagen ausgestellt. Kinderreisepässe haben die grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind gültig für 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden u.a. nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert.
Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.
Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen weiter unten auf dieser Seite.
Falls Ihr Kind außerhalb Deutschlands adoptiert wurde, wenden Sie sich bitte vor Buchung eines Passtermins an uns.
Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.
Personalausweis
Seit 2013 können deutsche Auslandsvertretungen auch Personalausweise ausstellen. Auch für Kinder und Jugendliche ist die Beantragung eines Personalausweises möglich.
Der Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden, ab dem 16. Lebensjahr auch ohne Beteiligung der Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils notwendig.
Ihr neuer Personalausweis eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet oder an Automaten eindeutig zu identifizieren. Die Aktivierung dieser Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Sie müssen bereits bei Beantragung eines Personalausweises angeben, ob Sie die Aktivierung dieser Online-Ausweisfunktion wünschen oder nicht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert.
Weitere Informationen können Sie der Webseite des Bundesinnenministeriums (www.personalausweisportal.de) als auch dieser barrierefreien Broschüre entnehmen.
Möchten Sie Ihren PIN bei Abholung Ihres neuen Personalausweises setzen oder den aktuellen/vergessenen PIN Ihres Personalausweises ändern, erfragen Sie bitte über unser Kontaktformular einen Sondertermin.
Vorläufiger Reisepass
Da die Ausstellung von Europapässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann ist es möglich, in nachgewiesenen Notfällen von der zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich zum Europapass ein vorläufiger Reisepass mit kurzfristiger Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr ausgestellt zu bekommen. Der vorläufige Reisepass wird mit der Aushändigung des neuen Europapasses wieder eingezogen.
Passanträge müssen grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung gestellt werden. Wenn aus medizinisch nachgewiesenen Gründen eine persönliche Beantragung nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall und nach vorheriger Rücksprache mit der Passstelle ein vorläufiger Reisepass per Post beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise keine vorläufigen Pässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft oder einer Vertretung Ihres Reiselandes. Der vorläufige Reisepass wird z.B. nicht zur visafreien Einreise in die USA akzeptiert.
Einreiseformalitäten für die USA
Anerkennung von Passersatzdokumenten durch die USA
Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind – auch wenn maschinenlesbar – nicht ausreichend für die visafreie Ein- und Durchreise in und durch die USA. Daher muss in diesen Fällen ein Visum bei der zuständigen US-Botschaft beantragt werden.
Merkblatt: Beantragung eines US-Transit-Visums bei Passverlust
Elektronische Einreiseerlaubnis ESTA
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle deutschen Reisenden vor der beabsichtigten Einreise in die USA zwingend via Internet eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA) einholen. Bitte beachten Sie: ESTA betrifft nur visumfreie Reisen in die USA. Bei touristischen Aufenthalten von mehr als 90 Tagen gilt ohnehin und weiterhin die Visumpflicht.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie (in englischer Sprache) auf der Webseite http://www.cbp.gov
Wohnortänderung
Im Reisepass
Bei Wohnortwechsel sollte dies auch im Pass geändert werden. Dies können Sie bei der Botschaft beantragen. Dazu legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass
- costa-ricanische Aufenthaltsgenehmigung (cédula de residencia)
- Abmeldebestätigung aus Deutschland, sofern noch ein Wohnort innerhalb Deutschlands im Pass eingetragen ist
- ausgefüllter Antrag, der erst in der Botschaft unterschrieben wird
Möchten Sie eine Wohnortänderung vornehmen lassen, so erfragen Sie bitte über unser Kontaktformular einen Sondertermin. Bei diesem Termin besteht auch die Möglichkeit den Wohnort in Ihrem Personalausweis ändern zu lassen.
Hinweise:
Bei minderjährigen Antragstellern müssen die Sorgeberechtigten ebenfalls in der Botschaft vorsprechen und den Antrag hier unterschreiben.
Der Antrag wird persönlich gestellt. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Die Änderung des Wohnorteintrags ist gebührenfrei.
Im Personalausweis
Sie können bei der Botschaft auch eine Wohnortänderung in Ihrem aktuellen Personalausweis durchführen lassen. Dazu legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis
- costa-ricanische Aufenthaltsgenehmigung (cédula de residencia)
- Abmeldebestätigung aus Deutschland, sofern noch ein Wohnort innerhalb Deutschlands im Personalausweis eingetragen ist
- ausgefüllter Antrag, der erst in der Botschaft unterschrieben wird
- für die neue Adresse im Personalausweis stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: „keine Wohnung in Deutschland“ oder alternativ Ihre hiesige Wohnanschrift. Sofern Sie sich für die Angabe Ihrer Wohnanschrift entscheiden, benötigen wir einen Nachweis über diese Adresse (Mietvertag oder aktuelle Wasser-/Stromrechnung)
Möchten Sie eine Wohnortänderung vornehmen lassen, erfragen Sie bitte über unser Kontaktformular einen Sondertermin. Bei diesem Termin besteht auch die Möglichkeit den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu lassen.
Namensänderung
Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben:
- Sie haben geheiratet und möchten einen Pass – ausgestellt auf den neuen Namen – beantragen
- Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben
Antragstellung
Merkblätter
- Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
Datei herunterladen - Merkblatt über die Namensführung von Doppelstaatern
Datei herunterladen - Merkblatt für die Geburtsanzeige und die Erstausstellung eines Reisepasses für Kinder
Datei herunterladen - Merkblatt zur Änderung des Wohnorts im Pass
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Anträge
- Passantrag für Erwachsene
Antrag bitte ausdrucken und ausfüllen - Passantrag für Minderjährige
Antrag bitte ausdrucken und ausfüllen - Antrag auf Änderung des Wohnortes
Antrag bitte ausdrucken und ausfüllen - Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten per E-Mail
Einwilligung bitte ausdrucken und unterschreiben
Erklärungen
- Namenserklärung für minderjährige Kinder
Erklärung herunterladen - Namenserklärung für volljährige Kinder
Erklärung herunterladen - Zusatzerklärung bei einem Wohnsitz in Deutschland
Datei herunterladen - Zusatzerklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit
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