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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Momentan liegt die Lieferzeit biometrischer Reisepässe bei ca. 12 Wochen ab Abgabe des Antrags. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Reiseplanung und beantragen Sie Ihren neuen Reisepass mit genügend Vorlauf.

Allgemeine Hinweise

Eine Verlängerung von Pässen oder Personalausweisen ist nicht mehr möglich. Sie können Ihren bisherigen Pass oder Personalausweis während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten zehn Jahre.

Biometrischer Reisepass

Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.

Der biometrische Reisepass kann mit den üblichen 32 Seiten, alternativ mit 48 Seiten bestellt werden. Die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei (die Zeit nach der Erteilung des Passantrages bis zur Lieferung des Reisepasses) beträgt momentan 8–12 Wochen, kann in Einzelfällen aber auch länger dauern. Die Expressvariante dauert erfahrungsgemäß ca. 2–4 Wochen. Hierfür müssen Sie eine zusätzliche Gebühr entrichten. Allerdings kann diese bei einer wesentlichen Verzögerung seitens der Bundesdruckerei nicht zurückerstattet werden. Das Auswärtige Amt haftet grundsätzlich nicht für entstehende Kosten bei verspätetem Eingang eines Reisepasses.

Passanträge müssen persönlich und nach Terminvereinbarung gestellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem „Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises“ im Abschnitt „Antragstellung“.

Wichtige Information bei Beantragung des ersten deutschen Passes: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung/Geburtsanzeige nötig. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und Merkblätter weiter unten auf dieser Seite.

Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Für Kinder und Jugendliche kann ab Geburt ein biometrischer Reisepass ausgestellt werden, der für Personen unter 24 eine Gültigkeit von 6 Jahre aufweist und in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt wird.

Alle Pässe müssen persönlich durch die Sorgeberechtigten und das Kind nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Verlängerung von Reisepässen jeder Art ist nicht mehr möglich.

Wichtige Information bei Beantragung des ersten deutschen Passes: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung/Geburtsanzeige nötig. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und Merkblätter weiter unten auf dieser Seite.

Falls Ihr Kind außerhalb Deutschlands adoptiert wurde, wenden Sie sich bitte vor Buchung eines Passtermins an uns.

Personalausweis

Seit 2013 können deutsche Auslandsvertretungen auch Personalausweise ausstellen. Auch für Kinder und Jugendliche ist die Beantragung eines Personalausweises möglich.

Der Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden, ab dem 16. Lebensjahr auch ohne Beteiligung der Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils notwendig.

Ihr neuer Personalausweis eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet oder an Automaten eindeutig zu identifizieren. Die Aktivierung dieser Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Sie müssen bereits bei Beantragung eines Personalausweises angeben, ob Sie die Aktivierung dieser Online-Ausweisfunktion wünschen oder nicht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert.

Weitere Informationen können Sie der Webseite des Bundesinnenministeriums (www.personalausweisportal.de) als auch dieser barrierefreien Broschüre entnehmen.

Möchten Sie Ihren PIN bei Abholung Ihres neuen Personalausweises setzen oder den aktuellen/vergessenen PIN Ihres Personalausweises ändern, erfragen Sie bitte über unser Kontaktformular einen Sondertermin.

Vorläufiger Reisepass

Da die Ausstellung von biometrischen Reisepässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann, ist es möglich einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt nach Vorlage sämtlicher erforderlichen Dokumente in nur wenigen Arbeitstagen, in Notfällen auch umgehend.

In nachgewiesenen Ausnahmefällen (Vorlage von Flugtickets oder anderen Reiseunterlagen) kann auch zusätzlich zum Antrag eines biometrischen Reisepasses ein vorläufiger Reisepass beantragt und ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass wird allerdings mit der Aushändigung des neuen biometrischen Reisepasses wieder eingezogen.

Passanträge müssen grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung gestellt werden. Wenn aus medizinisch nachgewiesenen Gründen eine persönliche Beantragung nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte die Botschaft.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem „Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises“ im Abschnitt „Antragstellung“.

Wichtige Information bei Beantragung des ersten deutschen Passes: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung/Geburtsanzeige nötig. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und Merkblätter weiter unten auf dieser Seite.

Einreiseformalitäten für die USA

Anerkennung von Passersatzdokumenten durch die USA

Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind – auch wenn maschinenlesbar – nicht ausreichend für die visafreie Ein- und Durchreise in und durch die USA. Daher muss in diesen Fällen ein Visum bei der zuständigen US-Botschaft beantragt werden.

Merkblatt: Beantragung eines US-Transit-Visums bei Passverlust

Elektronische Einreiseerlaubnis ESTA

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle deutschen Reisenden vor der beabsichtigten Einreise in die USA zwingend via Internet eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA) einholen. Bitte beachten Sie: ESTA betrifft nur visumfreie Reisen in die USA. Bei touristischen Aufenthalten von mehr als 90 Tagen gilt ohnehin und weiterhin die Visumpflicht.

Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie (in englischer Sprache) auf der Webseite http://www.cbp.gov

Wohnortänderung

Im Reisepass

Bei Wohnortwechsel sollte dies auch im Pass geändert werden. Dies können Sie bei der Botschaft beantragen. Dazu legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Reisepass
  • costa-ricanische Aufenthaltsgenehmigung (cédula de residencia)
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland, sofern noch ein Wohnort innerhalb Deutschlands im Pass eingetragen ist
  • ausgefüllter Antrag, der erst in der Botschaft unterschrieben wird

Möchten Sie eine Wohnortänderung lediglich in Ihrem Reisepass vornehmen lassen, buchen Sie sich bitte einen Termin in der Kategorie „Pass- und Personalausweisanträge“.

Möchten Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Personalausweis vornehmen lassen, so erfragen Sie bitte über unser Kontaktformular einen Sondertermin. Bei diesem Termin besteht auch die Möglichkeit den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu lassen.

Hinweise:

Bei minderjährigen Antragstellern müssen die Sorgeberechtigten ebenfalls in der Botschaft vorsprechen und den Antrag hier unterschreiben.
Der Antrag wird persönlich gestellt. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Die Änderung des Wohnorteintrags ist gebührenfrei.

Im Personalausweis

Sie können bei der Botschaft auch eine Wohnortänderung in Ihrem aktuellen Personalausweis durchführen lassen. Dazu legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis
  • costa-ricanische Aufenthaltsgenehmigung (cédula de residencia)
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland, sofern noch ein Wohnort innerhalb Deutschlands im Personalausweis eingetragen ist
  • ausgefüllter Antrag, der erst in der Botschaft unterschrieben wird
  • für die neue Adresse im Personalausweis stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: „keine Wohnung in Deutschland“ oder alternativ Ihre hiesige Wohnanschrift. Sofern Sie sich für die Angabe Ihrer Wohnanschrift entscheiden, benötigen wir einen Nachweis über diese Adresse (Mietvertag oder aktuelle Wasser-/Stromrechnung)

Möchten Sie eine Wohnortänderung vornehmen lassen, erfragen Sie bitte über unser Kontaktformular einen Sondertermin. Bei diesem Termin besteht auch die Möglichkeit den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu lassen.

Namensänderung

Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben:

  • Sie haben geheiratet und möchten einen Pass – ausgestellt auf den neuen Namen – beantragen
  • Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben

Antragstellung

Merkblätter

  1. Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
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  2. Merkblatt über die Namensführung von Doppelstaatern
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  3. Merkblatt für die Geburtsanzeige und die Erstausstellung eines Reisepasses für Kinder
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  4. Merkblatt zur Änderung des Wohnorts im Pass
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Anträge

  1. Passantrag für Erwachsene
    Antrag bitte ausdrucken und ausfüllen
  2. Passantrag für Minderjährige
    Antrag bitte ausdrucken und ausfüllen
  3. Antrag auf Änderung des Wohnortes
    Antrag bitte ausdrucken und ausfüllen
  4. Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten per E-Mail
    Einwilligung bitte ausdrucken und unterschreiben

Erklärungen

  1. Namenserklärung für minderjährige Kinder
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  2. Namenserklärung für volljährige Kinder
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  3. Zusatzerklärung bei einem Wohnsitz in Deutschland
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  4. Zusatzerklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit
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