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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis beantragen, © colourbox.de
Ihr Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz (BfJ).
Alle Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf der Webseite des BfJ; beachten Sie bitte auch das FAQ.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis können Sie beim Bundesamt für Justiz online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Dazu benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten elektronischen Personalausweis ein Smartphone sowie die kostenlose AusweisApp des Bundes.
Broschüre „Führungszeugnis online beantragen“
Sie können ein deutsches Führungszeugnis auch beantragen, indem Sie das Formular des Bundesamtes für Justiz herunterladen und ausfüllen. Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular kann bei der Botschaft bestätigt werden. das Antragsformular wird erst beim Termin vor den Augen des/der Konsularbeamten/-in unterschrieben. Hierfür buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie „Beglaubigungen“.
Gebühren
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 34,07 Euro (zahlbar beim Termin in bar in Colones zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder mit Visa/Mastercard), entsprechend der Gebühr für eine konsularische Bescheinigung mit Vorlage.
Darüber hinaus erhebt das Bundesamt für Justiz für die Ausstellung eines Führungszeugnisses eine Gebühr in Höhe von 13 Euro. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Apostille
Bitte erkundigen Sie sich bei der Behörde, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen, ob eine Apostille erforderlich ist. Falls Sie das Führungszeugnis bei costa-ricanischen Behörden vorlegen möchten, muss gem. unserer Erfahrung nach eine Apostille für Costa Rica beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) eingeholt werden.
Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise auf der Homepage des BfAA bzw. des BfJ.
Vorgehensweise zur Beantragung eines Führungszeugnisses mit Apostille
Zur besseren Veranschaulichung hat das Bundesamt für Justiz einen leichten Wegweiser des Antragsweges erstellt, dass Sie hier herunterladen können oder als Bild am Ende dieser Seite finden.
- Sie beantragen zuerst die Erteilung einer Apostille (sofern erforderlich) online beim BfAA und entrichten die dort anfallende Gebühr. Daraufhin wird Ihnen das Antragsformular des BfAA mit einer Antragsnummer per E-Mail zugesandt.
- Sodann beantragen Sie ein Führungszeugnis mit dem Hinweis auf die benötigte Apostille unter Angabe des Landes, für das die Apostille benötigt wird.
Bei der Antragstellung über das Online-Portal des BfJ ist das Anlegen eines Benutzerkontos für eine ggf. erforderliche Kontaktaufnahme notwendig. Zudem muss die telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen hinterlegt werden. - Sie übersenden das Antragsformular mit der Antragsnummer des BfAA zusammen mit dem Antrag eines Führungszeugnisses an das BfJ. Der Versand kann auch über die Kurierpost der Botschaft erfolgen.
Bei der Antragstellung über das Online-Portal teilen Sie dem BfJ die Antragsnummer des BfAA und Ihre OLAF-ID, die vom BfJ für Ihren Antrag vergeben wurde, über das separate Kontaktformular mit dem Betreff „Führungszeugnis mit Auslandsbezug“ mit. Geschieht dies nicht, ist die Weiterleitung des Führungszeugnisses vom BfJ an das BfAA nicht möglich! - Das Führungszeugnis wird im Anschluss durch das BfJ ausgestellt und für die Anbringung einer Apostille durch Unterschrift und Siegel vorbereitet.
- Das BfJ leitet das Führungszeugnis zusammen mit dem von Ihnen übermittelten Antragsformular bzw. der Antragsnummer an das BfAA zur Erteilung der Apostille weiter.
Nach Anbringung der Apostille wird das Führungszeugnis seitens des BfAA an die von Ihnen im Inland angegebene Adresse versandt. Alternativ können Sie das Führungszeugnis auch an die deutsche Postanschrift der Botschaft schicken lassen:
Botschaft San José
Gz.: RK 511 E Ihr Nachname
Kurstr. 36
10117 Berlin
Sofern Sie den Amtlichen Kurierweg mitbenutzen wollen, teilen Sie uns dies unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer E-Mail-Adresse bitte über unser Kontaktformular mit, damit wir Sie benachrichtigen können, sobald das Führungszeugnis angekommen ist.Das Führungszeugnis muss nach Eingang in der Botschaft persönlich oder durch eine dritte Person mit Vollmacht abgeholt werden. Ein Versand innerhalb Costa Ricas erfolgt nicht.