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Visa und Einreise
Willkommen in Deutschland!
Allgemeine Informationen
Costa-ricanische Staatsangehörige benötigen kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) im Schengen-Raum. Neben dem Reisepass, der noch 90 Tage über den voraussichtlichen Rückreisetermin hinaus gültig sein muss, sollten folgende Unterlagen im Handgepäck mitgeführt werden:
- Nachweis einer den EU-Richtlinien entsprechenden Krankenversicherung
- Hin- und Rückflugticket
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts – z.B. mit Kreditkarten
- Hotelreservierung oder Vorlage einer schriftlichen Einladung (formlos), aus der hervorgeht, wer die Kosten trägt.
Informationen zur Krankenversicherung
Die Krankenversicherung muss eine Mindestdeckung von 30.000,- Euro haben sowie Leistungen zur Rückführung ins Heimatland (z.B. bei Todesfall, Unfall oder Krankheit) enthalten. Die Beitreibung von Forderungen gegen die Versicherung muss im Schengen-Raum gewährleistet sein, daher sollte die Gesellschaft eine Niederlassung im Schengen-Raum haben oder ein Kooperationsabkommen mit einer dort ansässigen Gesellschaft. Es werden lediglich Versicherungen akzeptiert, die evtl. anfallende Kosten direkt übernehmen. Versicherungen, die nach einem Rückerstattungsprinzip arbeiten, können nicht akzeptiert werden.
Reisen von Minderjährigen
Die Botschaft empfiehlt Eltern, deren minderjährige Kinder ohne sie reisen, der begleitenden oder empfangenden Person in Deutschland eine Vollmacht zu geben. In dieser Vollmacht kann u.a. festgelegt werden, ob die Bevollmächtigten Entscheidungen hinsichtlich einer Behandlung bei evtl. Erkrankung in Deutschland treffen dürfen. Die Vollmacht sollte auf Deutsch oder Englisch verfasst sein und mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes übergeben werden.
Familienmitgliedern von Angehörigen eines EU-Mitgliedstaats
Familienmitgliedern von Angehörigen eines Mitgliedstaats der EU/EWR (nicht Deutsche) können wir auf Anfrage Sondertermine einrichten. Ihre Anfrage nach einem solchen Termin senden Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post direkt an die Visastelle. Bitte fügen Sie einen Nachweis bei, dass Ihr Ehegatte/Ihre Bezugsperson eine entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt (Passkopie, Meldebescheinigung).
Einreise
Achtung! Falls Ihr Endreiseziel Deutschland ist, Sie aber über einen anderen Staat in den Schengen-Raum einreisen, wird empfohlen, sich mit der zuständigen Botschaft dieses Landes in Verbindung zu setzen, um spezielle Einreisevoraussetzungen zu erfragen.
Ein Visum beantragen
Für die Einreise nach Deutschland benötigen costa-ricanische Staatsangehörige nur dann ein Visum, wenn sie für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck nach Deutschland reisen möchten.
Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?
Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:
Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)
Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)