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Familienangelegenheiten

Neugeborenes Kind

Neugeborenes Kind, © colourbox.com

Artikel

Informationen zur Eheschließung, Namensführung, Geburtsanzeige und Erstausstellung eines Passes, sowie zur Adoption und Scheidung.

Ehe und Namensführung

Häufig gestellte Fragen

Das Auswärtige Amt antwortet hier die häufigsten Frage rund um das Thema Eheschließung.

Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Benutzen Sie dafür bitte diesen Antrag.

Eintragung im Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister

Bisher konnten deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, auf Antrag ein Familienbuch in Deutschland anlegen lassen. Seit dem 1. Januar 2009 werden keine neuen Familienbücher mehr angelegt. Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe/Lebenspartnerschaft jedoch im Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister beurkunden lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Information zum Datenschutz.

Antrag: Beurkundung einer Auslandsehe

Antrag: Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft

Namensrecht

Am 1. Mai 2025 tritt die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Sowohl für deutsche als auch für binationale Familien ergeben sich dadurch neue Wahlmöglichkeiten. Für Eheschließungen und Geburten vor dem 1. Mai 2025 gelten die bisherigen Regelungen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Geburtsanzeige

Hier finden Sie Informationen zu den Formalitäten, die nach der Geburt eines Kindes erforderlich sind. Bei Fragen, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne über das Kontaktformular oder telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft wenden.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Geburtenregisteranträge beträgt derzeit bis zu 43 Monate.

Lesen Sie bitte als erstes unser Merkblatt für die Geburtsanzeige. Bitte beachten Sie auch die Information zum Datenschutz. Danach können Sie einen Termin bei der Botschaft machen (über unser online-Terminvergabesystem) und die Beurkundung der Geburt beantragen. Das Formular erhalten Sie bei Beantragung am Schalter.

Passantrag

Sie können nach Erhalt der Namensbestätigung vom Standesamt einen deutschen Pass für Ihr Kind beantragen.

Auslandsadoption

Die Bundeszentrale für Auslandsadoption informiert über Möglichkeiten zur Adoption im Ausland.

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