Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Haager Apostille

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

Artikel

Die Haager Apostille ist die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird von einer Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt.

Deutsche Dokumente

Die Zuständigkeit für die Erteilung von Apostillen für die Verwendung von Bundesurkunden in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens liegt seit dem 01.01.2023 beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite des BfAA (Deutsche Apostille für Urkunden - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (diplo.de))

Für die Erteilung von Apostillen für sonstige deutsche Urkunden wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde in Deutschland.
Beispiel: Für eine apostillierte Geburtsurkunde wäre dies das Standesamt Ihres Geburtsortes.

Costa-ricanische Dokumente

Costa Rica ist 2011 dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 beigetreten. Da auch Deutschland Vertragsstaat dieses Abkommens ist, ist seit Dezember 2011 eine Legalisation costa-ricanischer Urkunden durch die deutsche Botschaft nicht mehr nötig und nicht mehr möglich.

Stattdessen müssen costa-ricanische Urkunden, die in Deutschland verwendet werden sollen (z.B. im Rahmen einer Geburtsanzeige oder eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens) mit einer Apostille versehen werden. Die zuständige Behörde für die Erteilung einer Apostille in Costa Rica ist das costa-ricanische Außenministerium (Cancillería).

Das registro civil bietet digitale Beglaubigungen an. Diese Dokumente können nicht apostilliert werden, da sie keine Originalunterschrift aufweisen. Daher müssen Sie ein physisches Dokument mit Unterschrift und Stempel beantragen und es dann apostillieren lassen.

Nähere Informationen finden Sie auf dem Internet-Auftritt des Außenministeriums.

nach oben