Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Haager Apostille

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox
Die Haager Apostille ist die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird von einer Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt.
Costa Rica ist 2011 dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 beigetreten. Da auch Deutschland Vertragsstaat dieses Abkommens ist, ist seit Dezember 2011 eine Legalisation costa-ricanischer Urkunden durch die deutsche Botschaft nicht mehr nötig und nicht mehr möglich.
Stattdessen müssen costa-ricanische Urkunden, die in Deutschland verwendet werden sollen (z.B. im Rahmen einer Geburtsanzeige oder eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens) mit einer Apostille versehen werden. Die zuständige Behörde für die Erteilung einer Apostille in Costa Rica ist das costa-ricanische Außenministerium (Cancillería).
Das registro civil bietet digitale Beglaubigungen an. Diese Dokumente können nicht apostilliert werden, da sie keine Originalunterschrift aufweisen. Daher müssen Sie ein physisches Dokument mit Unterschrift und Stempel beantragen und es dann apostillieren lassen.
Nähere Informationen finden Sie auf dem Internet-Auftritt des Außenministeriums.