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Bundestagswahl 2025

03.02.2025 - Artikel

Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Auslandsdeutsche haben die Möglichkeit, per Briefwahl teilzunehmen. Wir erklären Ihnen, was Sie dazu tun müssen, damit Ihnen die deutsche Botschaft helfen kann.

Deutsche StaatsbürgerInnen, die in Costa Rica leben, können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen, wenn sie bis zum 2. Februar 2025 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis gestellt haben. Eine spätere Registrierung ist leider nicht möglich.

Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft San José helfen Ihnen, den Postweg für die Zusendung der Wahlunterlagen nach San José und für die Rücksendung nach Deutschland erheblich zu verkürzen. Sie können deshalb für die Sendung der Wahlunterlagen den Kurier der Deutschen Botschaft San José nutzen. Die Adresse lautet:

Deutsche Botschaft San José
Wahlunterlagen
Für (Ihr vollständiger Name)
Kurstraße 36
10117 Berlin

Sie müssen daraufhin das Formular „Haftungsausschluss- und Datenschutzerklärung“ ausfüllen an info@san-jose.diplo.de senden, damit wir Sie informieren können, wenn die Unterlagen ankommen.

Die Briefwahlunterlagen werden in einigen Bundesländern, z.B. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, ab dem 3. Februar verschickt, in anderen etwas später, z.B. in Berlin ab dem 10. Februar. Es wird danach noch einige Tage dauern, bis die Unterlagen über das Auswärtige Amt und den Kurier der Botschaft in San José eintreffen.

Die Fristen zur Teilnahme von Auslandsdeutschen in Costa Rica an der Bundestagswahl sind also knapp. Aber wir bemühen uns nach allen Kräften, allen in Costa Rica lebenden Auslandsdeutschen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.

Sie finden alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl unter „Weitere Informationen“.

Weitere Informationen

Briefwahl
Briefwahl © colourbox

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zur Bundestagswahl 2025 - auch für Deutsche im Ausland und zur Briefwahl.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.

Die Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.

Nähere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl, zur Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie zu den bei vorgezogenen Wahlen knappen Fristen finden Sie hier.

Wenn Wahlberechtigte eine Übersendung der Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung wünschen, finden Sie hier die Adresse und alle wichtigen Informationen dazu.

Nutzung des Kuriers

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