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Bundestagswahl 2025
Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis stellen. Sie können für die Sendung der Wahlunterlagen den Kurier der Deutschen Botschaft San José nutzen (Adresse finden Sie unten).
Weitere Informationen
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zum Thema Neuwahlen.
Wenn Wahlberechtigte eine Übersendung der Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung wünschen, finden Sie hier die Adresse und alle wichtigen Informationen dazu.