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Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland
brennende Kerzen, © colourbox
Stirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland können Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen einen Antrag auf Beurkundung des Sterbefalls stellen.
Dem Antrag beizufügende Unterlagen (ggfs. bei ausländischen Urkunden mit Apostillen nach der Haager Konvention und offiziellen deutschen Übersetzungen) sind folgende:
- Sterbeurkunde, Totenschein
- bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
- bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde
- bei Verstorbenen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft führten: Vertrag der letzten Lebenspartnerschaft
- bei Eheauflösung/Auflösung der Lebenspartnerschaft zusätzlich: Sterbeurkunde/Rechtskräftiger Beschluss über die Todeserklärung, rechtskräftiges Scheidungsurteil/Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft, ggfs. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung
- eine beglaubigte Kopie des Reisepasses bzw. Passersatzes oder Personalausweises des Verstorbenen
- Nachweis des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses/Passersatzes/Personalausweises des Anzeigenden
Der Antrag kann bei der Botschaft zwecks Weiterleitung an das zuständige deutsche Standesamt oder direkt bei dem zuständigen deutschen Standesamt gestellt werden.
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung des Anzeigenden beträgt bei der Botschaft 20 Euro. Ein Termin ist über das online-Terminvergabesystem zu vereinbaren.
Antrag zum Downloaden
Hier können Sie den Antrag zur Beurkundung eines Auslandssterbefalles herunterladen.
Antrag auf Beurkundung eines Auslandsterbefalles
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