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Zollfreie Einfuhr von Reisemitbringseln

Koffer für die Reise

Koffer für die Reise, © colourbox

Artikel

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.

1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.

Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.

Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls für gewerbliche Zwecke bestimmt sein.


Aktuelle Informationen zu den Reisefreimengen bekommen Sie auf der Seite www.zoll.de

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