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Leben und Arbeiten in Costa Rica

Markt in Pavas, © Botschaft San José
Hier finden Sie Informationen zum Thema Auswandern nach Costa Rica.
Einführung
Deutsche Staatsangehörige können in Costa Rica zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Dazu müssen Sie schon bei der Einreise (bzw. am Abflugflughafen) ein Rück- oder Weiterreiseticket innerhalb dieser Zeit vorweisen.
Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss die dafür notwendige Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Costa-ricanischen Botschaft in Berlin erfragt werden (Adresse s. Link unten). Die costa-ricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter https://www.migracion.go.cr/SitePages/Inicio.aspx
Informationen zum Thema Auswandern
Das Bundesverwaltungsamt in Köln ist für die Ausführung des Gesetzes zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen (Auswandererschutzgesetz - AuswSG) in der Fassung vom 12.03.2013 und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gem. § 3 Abs. 1 AuswSG zuständig.
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
Costa-ricanische Auslandsvertretungen
Hier finden Sie die Kontaktdaten der costa-ricanischen Botschaft in Berlin sowie der Honorarkonsulate in Deutschland.
Steuern und Rente
Wenn Sie Fragen zu Steuern, Zoll, soziale Sicherung und Rente im Ausland haben, besuchen Sie bitte die Webseite des Auswärtigen Amtes.