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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

Vorkehrungen vor Reiseantritt

Abschluss einer Reisekrankenversicherung
Unbedingt anzuraten ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die einen Rücktransport mit einschließt, da ein Rettungsflug nach Deutschland sehr kostspielig ist.

Fertigung von Sicherheitskopien
Fertigen Sie sicherheitshalber Kopien Ihres Reisepasses an und führen Sie diese getrennt von dem Original mit sich. Sollten Ihnen Ihre Originaldokumente gestohlen werden, können Sie sich gegenüber der Botschaft zur Not mit diesen Dokumenten ausweisen.

Informieren Sie sich!
Nutzen Sie die vorhandenen Informationsmöglichkeiten: Lesen Sie bitte unsere Reisehinweise für Costa Rica

Passverlust oder Diebstahl

Die Botschaft ist ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dies geht leichter, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere übersenden können. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass vor Ort ausgestellt werden. Hierfür müssen wir Ihre zuständige Passbehörde beteiligen.

Vorgehen bei gestohlenen Dokumenten

Gestohlener Reisepass (bei Wohnsitz außerhalb Costa Ricas)
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Besuchen Sie dazu die nächste Polizeistation bzw. wenden Sie sich an Ihre nächste Touristenpolizei (San José Tel. 2258-1022, Alajuela 2430-1085, Cartago 2551-0455, Heredia 2267-8014, Guanacaste 2654-5086, Puntarenas 2661-5346, Dominical 8495-4166, La Fortuna 2479-7257, Limón 2750-0452 oder 2750-0344) oder direkt an die Kriminalpolizei OIJ (2295-3390, 2295-3640).

Sie erhalten einen Polizeibericht (denuncia). Bewahren Sie diesen bitte unbedingt auf! Unterrichten Sie vorab telefonisch oder per E-Mail die Botschaft von Ihrem gestohlenen Pass. Je nach Konstellation müssen die inländischen / zuständigen Behördenkontaktiert werden (z.B. für Identitätsbestätigung, Passermächtigung, Übersendung Personenstandsurkunde). Dies dauert in der Regel einige Werktage. Somit müssen Sie vorerst nicht zwingend persönlich in der Botschaft vorsprechen, da wir in den meisten Fällen nicht umgehend ein Ersatzdokument zur Rück- oder Weiterreise ausstellen können. Sobald uns alle erforderlichen Rückmeldungen vorliegen, vereinbaren wir gern mit Ihnen einen Sondertermin, damit Sie Ihr Passersatzdokument5 beantragen und gleichzeitig erhalten können.

Zum Termin bringen Sie bitte mit:

  • zwei biometrische Passfotos, erhältlich z.B. bei Foto Actual
  • Bargeld oder Kreditkarte. Für die Erstellung des Passersatzdokumentes berechnen wir eine Gebühr
  • Passantrag. Um sich die Wartezeit zu verkürzen, können Sie Ihren Passantrag schon im Voraus ausfüllen.

Gebühren

Reisen Sie von Costa Rica nach Deutschland direkt oder über einen Schengenstaat ein, so stellen wir Ihnen einen Reiseausweis aus. Die Gebühr beträgt 52 Euro.

Reisen Sie über einen Drittstaat aus oder ist dieser Ihr Reiseziel, benötigen Sie einen vorläufigen Reisepass. Die Gebühr beträgt 96 Euro,.

Sonderfall USA

Möchten Sie über die Vereinigten Staaten ausreisen, bzw. sind diese Ihr nächstes Reiseziel, benötigen Sie für eine Reise mit einem vorläufigen Reisepass zusätzlich ein US-amerikanisches Visum. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der US-amerikanischen Botschaft

Gestohlener Führerschein

Die Botschaft kann Ihnen leider kein Ersatzdokument ausstellen. Nehmen Sie bitte mit Ihrer heimischen Führerscheinstelle Kontakt auf, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.

Wichtig: Wurde Ihr Führerschein gestohlen, dürfen Sie in Costa Rica nicht weiter Auto fahren. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Autovermieter auf. Die meisten Autovermieter erlauben, dass ein Mitreisender mit gültigem Führerschein das Auto steuert. Falls das keine Option ist, wird der Autovermieter Ihr Auto abholen (evtl. mit Mehrkosten verbunden).

Gestohlene Kreditkarte/EC-Karte

Lassen Sie Ihre gestohlene Karte unverzüglich bei Ihrer Hausbank oder den zentralen Sperrnummern sperren. Eine Ersatzkarte können Sie bei Ihrer Hausbank beantragen.

Allgemeiner Sperrruf (EC- und Kreditkarten): +49 30 4050 4050 und +49 116 116

EC-Karte: +49 1805 02 1021

MasterCard: 0800 011 0184 oder +1 636 722 7111 (kostenlos als R-Gespräch)

Visa: 0800 011 0030 oder +1 410 581 9994 bzw. +1 4105 81 3836 (kostenlos als R-Gespräch)

Gestohlenes Geld

Wurde Ihr Geld gestohlen und bleibt Ihnen keine andere Maßnahme der Geldbeschaffung, empfiehlt sich ein Geldtransfer aus Deutschland über Western Union. Dazu überweist eine Person in Deutschland oder in einem anderen Land einen Geldbetrag über Western Union, der dann innerhalb von Minuten von einem Vertragspartner in Costa Rica ausgezahlt werden kann.

In Deutschland bieten u.a. Western Union, die ReiseBank und die Postbank den Service an. Standorte und Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite von Western Union oder telefonisch über die 0800 180 7732 (außerhalb Deutschlands +353 66 979 1830). Darüber hinaus informiert die Postbank über die 0180 3040500 und www.postbank.de, die Reisebank über die 01805 225 822 und www.reisebank.de.

Western Union bieten zur Überweisung auch einen online-Service an.

In Costa Rica bieten u.a. Servimas, Airpak, Coopealianza und Western Union-Agenturen den Service an. Die Auszahlung erfolgt in CRC zu einem Gegenwert von max. 2000 USD.

Benötigt wird der Reisepass. Sollte dieser Ihnen auch gestohlen worden sein, benötigen Sie den von der Botschaft ausgestellten Reiseausweis/vorläufigen Reisepass sowie eine Kopie des Polizeiberichtes. Um diese Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt sich die Überweisung an einen Mitreisenden, dessen Reisepass nicht entwendet wurde.

Krankheit/Unfall

Die Notfallnummer in Costa Rica ist: 911.

Unbedingt anzuraten ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die einen Rücktransport mit einschließt, da ein Rettungsflug nach Deutschland sehr kostspielig ist.
Im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung wird die sofortige Verlegung in ein Krankenhaus in San José empfohlen. Bitte klären Sie zuvor wenn möglich immer ab, ob Ihre Versicherung die Kosten für den Transport und die Behandlung übernimmt. In Costa Rica verlangen Krankenhäuser, Ambulanzen und Flugrettungsunternehmen grundsätzlich eine Anzahlung oder Vorkasse. Eine Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt erst nach Begleichung der Rechnung. Einige Krankenhäuser in der Hauptstadt San José haben eine Versicherungsabteilung, über die manche deutschen Auslandskrankenversicherungen die direkte Bezahlung vornehmen.

Die Botschaft verfügt über eine Liste von deutschsprechenden Ärzten, die Sie gegen ein privatärztliches Honorar beauftragen können. Sie können auch private Krankentransportunternehmen beauftragen. Die Kosten für einen solchen Transport variieren und liegen über den in Deutschland üblichen Kosten.

Übersicht staatlicher Krankenhäuser

Übersicht privater Krankenhäuser

Verkehrsunfall

Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge i.d.R. erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In diesem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft (INS) abwarten.

Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen – unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält.

Bei kleineren Schäden an den Unfallfahrzeugen ohne Personenschaden und wenn die Fahrzeuge ohne Abschleppfahrzeug bewegt werden können, besteht jedoch die Möglichkeit einer Einigung direkt an der Unfallstelle, ohne dass die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden muss. Diese Einigung zwischen den Unfallparteien ist auf der mitzuführenden Erklärung „Declaración de Accidente de Tránsito Menor“ festzuhalten. Die Erklärung hat den Charakter einer eidesstattlichen Erklärung und führt dazu, dass i.d.R. keine Verhandlung beim Verkehrsgericht mehr erforderlich ist. Zusätzlich zu dem Formular sind als Dokumentation 5 Fotos oder 2 Videos von dem Unfall/Unfallstelle auf die Seite des INS zu laden. Mehr Informationen finden sich unter: www.ins-cr.com

Die allgemeinen Verkehrsregeln und die bei Ordnungswidrigkeiten vorgesehen hohen Strafen sind im „Ley de Tránsito por Vías Públicas Terrestres y Seguridad Vial“ (Ley N° 9078) geregelt. Die Begleichung von Geldstrafen geschieht in Costa Rica ausschließlich über nationale Banken. Eine Bezahlung in Bar dürfen die Beamten somit nicht verlangen.

Bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss droht im Falle eines Unfalls mit Todesfolgen eine Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren.

Hilfe für Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt

Opfer von sexueller, häuslicher oder anderer Formen von Gewalt erhalten bei der Oficina de Atención y Protección a la Victima Unterstützung. Diese staatliche Behörde ist der costa-ricanischen Staatsanwaltschaft untergeordnet und berät u.a. in psychologischen und juristischen Fragen. Hier können Sie Adressen und Telefonnummern der lokalen Büros herunterladen.

Festnahme

Die costa-ricanischen Behörden sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die Botschaft unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können. Im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen der Konsularbeamte behilflich. Er hat eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung. Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.

In diesem Zusammenhang warnen wir noch einmal eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art.

Wenn Sie Doppelstaatler sind und neben der deutschen die costa-ricanische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe – wenn überhaupt – nur eingeschränkt möglich. Die Behörden betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger und verbitten sich eine konsularische „Einmischung“ deutscher Auslandsvertretungen.

Todesfall

Von einem Todesfall im Ausland werden die Angehörigen in Deutschland oft durch Mitreisende oder den Reiseveranstalter informiert. Soweit dies noch nicht geschehen ist und die örtlichen Behörden die Botschaft hierüber unterrichten, werden wir so rasch wie möglich die deutsche Polizei um Verständigung der Angehörigen in Deutschland bitten. Wenn die Polizei dann bei den Angehörigen vorspricht, schlägt sie ihnen meist vor, wegen der weiteren Fragen den Konsularbeamten an der deutschen Auslandsvertretung anzurufen.

Eine direkte telefonische Benachrichtigung der Angehörigen über den Tod durch den Konsularbeamten kommt aus grundsätzlichen Erwägungen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.

Der Konsularbeamte berät auf Wunsch zu den Möglichkeiten und Kosten sowie zur Abwicklung einer Überführung oder einer Bestattung vor Ort. Er kann örtliche Bestattungsunternehmen benennen. Eine Verauslagung von Überführungs- oder Bestattungskosten aus öffentlichen Mitteln ist jedoch nicht möglich.

Je nach Bedarf kann die Botschaft beauftragen, dass die Sterbeurkunde mit einer Apostille versehen wird und eine beglaubigte Übersetzung (oder Übersetzung des wesentlichen Inhaltes) beifügen.

Die Botschaft kann bei der Sicherstellung des Nachlasses und seiner Übersendung nach Deutschland helfen. Wir müssen hierfür allerdings Auslagenersatz und Gebühren in Rechnung stellen.

Stirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland können Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen einen Antrag auf Beurkundung des Sterbefalls stellen.

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