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Führerscheine

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa
Informationen zur Gültigkeitsdauer deutscher Führerscheine in Costa Rica, Beantragung eines costa-ricanischen Führerscheins und zum gestaffelten Umtausch deutscher Führerscheine bis 2033.
Deutsche Führerscheine in Costa Rica
Jeder gültige nicht-costa-ricanische Führerschein berechtigt seinen Inhaber für eine Dauer von 90 Tagen ab Einreise ein der Erlaubnis entsprechendes Kraftfahrzeug auch im costa-ricanischen Straßenverkehr zu führen. Nach Ablauf dieser Frist können Inhaber eines gültigen nicht-costa-ricanischen Führerscheins im Wege eines Anerkennungsverfahrens beim Consejo de Seguridad Vial (COSEVI) eine costa-ricanische Fahrerlaubnis für Ausländer erhalten.
Zu diesem Zweck muss der Antragsteller beim Haupsitz des COSEVI in La Uruca persönlich seinen gültigen Führerschein vorlegen und sich mit einem geeigneten Dokument ausweisen, z.B. Reisepass. Beide Dokumente jeweils in Original und als Fotokopie mitbringen! Bitte erkundigen Sie sich, ob Übersetzungen erforderlich sind.
Nach Überprüfung der Dokumente muss sich der Antragsteller einer medizinischen Untersuchung unterziehen, die unter anderem der Blutgruppenfeststellung dient.
Die Erstausstellung der Fahrerlaubnis für Ausländer ist für drei Jahre gültig. Die Ausstellungsgebühr beträgt z. Zt. 4.000 CRC. Später kann die Fahrerlaubnis jeweils ab drei Monaten vor Ablauf gegen Gebühr von z. Zt. 10.000 CRC jeweils um 6 Jahre verlängert werden.
Wer über keinen gültigen ausländischen Führerschein verfügt, kann einen regulären costa-ricanischen Führerschein erwerben. Hierfür muss sich der Antragsteller ebenfalls einer medizinische Untersuchung unterziehen und zusätzlich eine mündliche Prüfung sowie eine Fahrprobe ablegen. Die Gesamtkosten für die Prüfungen und die Erstausstellung betragen derzeit 14.000 CRC.
Pflichtumtausch von Führerscheinen
Am 11. März 2019 wurde der Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.