Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Führerscheine

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Der deutsche Führerschein ist in Verbindung mit einem gültigen Reisepass sechs (6) Monate gültig.

Deutsche Führerscheine in Costa Rica

Der deutsche Führerschein ist in Verbindung mit einem gültigen Reisepass sechs Monate nach Einreise in Costa Rica gültig. Die zusätzliche Mitnahme eines Internationalen Führerscheins ist zur Vermeidung von Problemen bei Polizeikontrollen jedoch empfehlenswert.

Nach Ablauf dieser Frist können Inhaber eines gültigen Führerscheins im Wege eines Anerkennungsverfahrens beim Consejo de Seguridad Vial (COSEVI) eine costa-ricanische Fahrerlaubnis für Ausländer erhalten. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller beim Haupsitz des COSEVI in La Uruca persönlich seinen gültigen Führerschein vorlegen und sich mit einem geeigneten Dokument ausweisen, z.B. Reisepass. Beide Dokumente jeweils in Original und als Fotokopie mitbringen! Bitte erkundigen Sie sich, ob Übersetzungen erforderlich sind. Nach Überprüfung der Dokumente muss sich der Antragsteller einer medizinischen Untersuchung unterziehen, die unter anderem der Blutgruppenfeststellung dient.

Die Erstausstellung der Fahrerlaubnis für Ausländer ist für drei Jahre gültig. Später kann die Fahrerlaubnis ab drei Monaten vor Ablauf um sechs Jahre verlängert werden.

Wer über keinen gültigen ausländischen Führerschein verfügt, kann einen regulären costa-ricanischen Führerschein erwerben. Hierfür muss sich der Antragsteller ebenfalls einer medizinische Untersuchung unterziehen und zusätzlich eine mündliche Prüfung sowie eine Fahrprobe ablegen.

Kontaktdaten des COSEVI

Informationen zur Beantragung eines deutschen oder internationalen Führerscheins

Führerscheine können nicht bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden. Haben Sie noch Ihren Wohnsitz in Deutschland, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort. Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle an Ihrem letzten Wohnort in Deutschland, alternativ an die ausstellende Behörde und erfragen dort das Vorgehen sowie das entsprechende Antragsformular.

Normalerweise reicht es aus, das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit einem biometrischen Passfoto an die Führerscheinstelle in Deutschland zu senden. Die Bezahlung der Gebühr nehmen Sie nach Zusendung der Rechnung bitte selbstständig vor.

Sofern eine persönliche Abholung des Führerscheins in Deutschland nicht möglich ist, kann die Führerscheinstelle im Rahmen der Amtshilfe den Führerschein an die deutsche Auslandsvertretung übersenden. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Kontaktdaten durch die Führerscheinstelle mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Gebühren für den Führerschein nicht bei der Auslandsvertretung erfolgen kann. Nach Eingang des Führerscheins bei der Auslandsvertretung werden Sie zur Abholung eingeladen. Zur Identitätsprüfung bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit. Sofern von der Führerscheinstelle in Deutschland mitgeteilt, geben Sie bitte Ihren alten Führerschein bei uns ab.

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Am 11. März 2019 wurde der Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.

nach oben