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Informationen für deutsche Bürger, die sich in Costa Rica aufhalten

San José

San José, © Botschaft San José

Artikel

Wichtige Hinweise für deutsche Bürger und Bürgerinnen, die sich längerfristig in Costa Rica aufhalten.

Allgemeine Hinweise

Costa Rica ist Erdbebengebiet und hat mehrere aktive Vulkane. Im Falle einer Naturkatastrophe erleichtert uns Ihre Registrierung, Sie zu finden und Ihnen zu helfen. Bitte machen Sie deshalb von dieser Form der Online-Registrierung regen Gebrauch!

Aus dem Eintrag in die Deutschenliste können keine Rechte zur Teilnahme an Bundestags- oder Europawahlen, d. h. keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis und Übersendung der Wahlunterlagen, abgeleitet werden.

Mit Ihrer Eintragung erklären Sie sich einverstanden, dem Auswärtigen Amt bzw. den von diesem beauftragten Organisationen Ihre Daten zu dienstlichen Zwecken zu überlassen.

Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie, dass es keine gesetzliche Meldepflicht für im Ausland lebende Deutsche gibt.

Meldenachweis für die Migrationsbehörde

Im Rahmen der Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung für Costa Rica verlangt die Migrationsbehörde einen Nachweis, dass der Antragsteller bei seiner jeweils zuständigen Botschaft angemeldet ist (inscripción consular). Da das deutsche Recht aber keine Meldepflicht im Ausland vorsieht, verweist die Botschaft lediglich auf die Benutzung der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND. Es wurde mit der costa-ricanischen Behörde vereinbart, dass der Ausdruck der Registrierung als Nachweis anerkannt wird.

Bitte führen Sie dazu die Anmeldung wie vom Programm vorgegeben durch und drucken Sie mit der Tastenkombination ALT+P die erste Seite der Registrierung (mit Ihren Daten und das Logo des Auswärtigen Amtes) zur Vorlage bei der Migrationsbehörde aus.

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