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Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis beantragen, © colourbox.de
Ein Führungszeugnis beantragen
Zur Beantragung eines deutschen Führungszeugnis füllen Sie bitte das Formular aus. Die Unterschrift kann bei der Botschaft bestätigt werden (bitte einen Termin vereinbaren und erst in der Botschaft unterschreiben).
Gebühren
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 34,07 Euro (zahlbar in der Botschaft in Colones oder mit Kreditkarte), entsprechend der Gebühr für eine konsularische Bescheinigung mit Vorlage.
Darüber hinaus erhebt das Bundesamt für Justiz für die Ausstellung eines Führungszeugnisses eine Gebühr in Höhe von 13 Euro. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Apostille
Falls Sie das Führungszeugnis bei costa-ricanischen Behörden vorlegen möchten, muss eine Apostille beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) eingeholt werden. Bevor das BfAA eine Apostille erteilen kann, muss das Bundesamt für Justiz die Echtheit des Führungszeugnis bestätigen. Sie müssen deshalb den an das BfAA gerichteten Antrag zusammen mit dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnis an das Bundesamt für Justiz senden.
Die Gebühr für die Erteilung der Apostille wird vom BfAA gesondert per Nachnahme erhoben. Bitte übersenden Sie die Gebühr für die Apostille daher nicht an das Bundesamt für Justiz. Auskunft erteilt Ihnen das BfAA.
Adresse
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Team Apostillen und Endbeglaubigungen
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BfAA
Nähere Informationen zur Vorlage bei ausländischen Behörden finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz