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Familienangelegenheiten

Neugeborenes Kind

Neugeborenes Kind, © colourbox.com

Artikel

Informationen zur Eheschließung, Namensführung, Geburtsanzeige und Erstausstellung eines Passes, sowie zur Adoption und Scheidung.

Ehe und Namensführung

Häufig gestellte Fragen

Das Auswärtige Amt antwortet hier die häufigsten Frage rund um das Thema Eheschließung.

Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Benutzen Sie dafür bitte diesen Antrag.

Eintragung im Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister

Bisher konnten deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, auf Antrag ein Familienbuch in Deutschland anlegen lassen. Seit dem 1. Januar 2009 werden keine neuen Familienbücher mehr angelegt. Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe/Lebenspartnerschaft jedoch im Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister beurkunden lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Information zum Datenschutz.

Antrag: Beurkundung einer Auslandsehe

Antrag: Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft

Namensführung in der Ehe

Bei Eheschließung in Costa Rica ändert sich der Name der Ehepartner nicht. Für Deutsche besteht die Möglichkeit, den Namen des Ehepartners anzunehmen oder nach der Scheidung oder Tod des Ehepartners den Geburtsnamen wieder anzunehmen.

Merkblatt: Namensführung in der Ehe

Erklärungen zur Namensführung:

Erklärung über die Namensführung in der Ehe

Einseitige Erklärung zur Namensführung

Geburtsanzeige

Hier finden Sie Informationen zu den Formalitäten, die nach der Geburt eines Kindes erforderlich sind. Bei Fragen, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne über das Kontaktformular oder telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft wenden.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Geburtenregisteranträge beträgt derzeit bis zu 43 Monate.

Merkblatt, Anträge und Erklärungen zum Herunterladen

Lesen Sie bitte als erstes unser Merkblatt für die Geburtsanzeige. Bitte beachten Sie auch die Information zum Datenschutz. Danach können Sie einen Termin bei der Botschaft machen (über unser online-Terminvergabesystem) und die Beurkundung der Geburt beantragen.

Unter Umständen benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:

  1. Zusatzerklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit
  2. Erklärung zur Namensführung eines Kindes (Namenserteilung)
  3. Namenserklärung für minderjährige Kinder
  4. Namenserklärung für volljährige Kinder
  5. Zusatzerklärung bei einem Wohnsitz in Deutschland

Passantrag

Sie können nach Erhalt der Namensbestätigung vom Standesamt einen deutschen Pass für Ihr Kind beantragen.

Auslandsadoption

Die Bundeszentrale für Auslandsadoption informiert über Möglichkeiten zur Adoption im Ausland.

Internationales Scheidungsrecht

Scheidungsrecht

Anwendbares Güterrecht

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