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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Allgemeine Hinweise

Zahlreiche Personen in Costa Rica erhalten Renten aus Deutschland. Die Zahlungen werden jedoch nicht von der Botschaft geleistet, sondern von verschiedenen deutschen Rentenkassen. Letztere beauftragen in der Regel Bankinstitute zur Durchführung der Auszahlung der monatlichen Beträge. Da viele Rentenempfänger Ihre Zahlungen US-Dollar erhalten, sind zum Teil auch amerikanische Banken beteiligt (Ausstellung von Schecks lautend auf US-Dollar).

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Ihre Unterschrift und persönlichen Daten bestätigen, Ihnen aber keine Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare geben kann. Sollten Sie die Formulare aufgrund von sprachlichen oder sonstigen Verständnisproblemen nicht selbst ausfüllen können, wenden Sie sich bitte zunächst an einen Übersetzer/eine Übersetzerin oder das Pfarrbüro.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie
- im Ausland wohnen und auch in Deutschland gearbeitet haben oder
- in Deutschland wohnen und auch im Ausland gearbeitet haben

Die Deutsche Rentenversicherung gliedert sich auf in
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und
- 14 Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung.

Homepage

Wer ist Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung?

Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt, ist diese Ihre Ansprechpartnerin und Ihre zuständige Verbindungsstelle.
Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie Ihre richtige Ansprechpartnerin und Ihre zuständige Verbindungsstelle.
Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben, betreut Sie der Regionalträger, der sich auf das Land spezialisiert hat, in dem Sie wohnen beziehungsweise in dem Sie gearbeitet haben.

Erreichbarkeiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier

Auszug der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (Stand März 2021):

Deutsche Rentenversicherung Bund
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin
Telefon: +49-30 865-0
Telefax: +49-30 865-27240
Email: drv@drv-bund.de
Homepage

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, Pieperstr. 14-28, 44789 Bochum
Telefon: +49-234 304-0
Telefax: +49-234 304-66050
Email: rentenversicherung@kbs.de
Homepage

Deutsche Rentenversicherung Nord
Email: info@drv-nord.de
Homepage

Deutsche Rentenversicherung Nord - Standort Lübeck
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Telefon: +49-451 485-0
Telefax: +49-451 485-15333

Deutsche Rentenversicherung Nord - Standort Neubrandenburg
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Nord, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg
Telefon: +49-395 370-0
Telefax: +49-395 370-14555

Deutsche Rentenversicherung Nord - Standort Hamburg
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Nord, Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg
Telefon: +49-40 5300-0
Telefax: +49-40 5300-14999

Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung

Alle Informationen zu der Antragstellung auf Altersrente und Hinterbliebenenrente finden Sie hier

Suchen Sie ein bestimmtes Formular, können Sie dies in die Suchmaske der Deutschen Rentenversicherung eingeben: Link

Mitteilung Adressänderung

Bitte teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG Ihre neue Anschrift schriftlich unter Angabe Ihrer Postrentennummer mit.

Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen an:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
(Germany)

Sie können den Renten Service auch online über deren Änderungsformular informieren.

Mitteilung Kontoänderungen

Zahlungen auf ein Konto in Deutschland:

Bitte teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG Ihre neue IBAN, Bankname und Kontoinhaber schriftlich unter Angabe Ihrer Postrentennummer mit. Die Postrentennummer finden Sie z.B. auf Ihrer letzten Rentenanpassungsmitteilung.

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
(Germany)

Sie können auch diese Änderungsmitteilung nutzen.

Zahlungen auf ein Konto im Ausland

Der Renten Service benötigt eine ausgefüllte und von Ihrer Bank bestätigte und unterzeichnete Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung. Das für Sie passende Formular können Sie im Downloadcenter herunterladen.

Zahlungserklärung für Auslandszahlungen mit IBAN

Zahlungserklärung für Auslandszahlungen auf ein Konto ohne IBAN

Der Renten Service weist darauf hin, dass Sie selbst Inhaber oder Mitinhaber des Kontos sein müssen. Das schließt nicht aus, dass weitere Personen über das Konto verfügungsberechtigt sein können.

Die Zahlungserklärung senden Sie im Anschluss an:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
(Germany)

Wegen der aktuellen Situation rund um die globale Coronakrise kann ausnahmsweise auf die Bestätigung der Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung durch Ihre Bank verzichtet werden. In diesem Fall lassen Sie dem Renten Service bitte zusammen mit der Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung die Kopie Ihres Kontoauszugs zu diesem Bankkonto, Kontoauszug nicht älter als 30 Tage, zukommen. Außerdem akzeptiert der Renten Service in diesem Zusammenhang ausnahmsweise auch die Übermittlung der Dokumente per Fax (+49 221 5692-778) oder E-Mail an rentenservice@deutschepost.de (Stand März 2021)

Kontaktformular des Renten Service der Deutschen Post AG

Scheckverlust/Ausbleiben einer Zahlung

Sollte eine Zahlung ausbleiben oder ein Scheck nicht ankommen, kann die Botschaft bei der Reklamation behilflich sein. Hierzu bedarf es der Adresse der Rentenkasse sowie der Referenznummer, unter welcher die Rente läuft, sowie der Angabe des Monats, auf den sich die Reklamation bezieht. Die Anzeige, dass eine Zahlung den Rentenberechtigten nicht erreicht hat, kann auch per Brief oder Fax erfolgen. Bei Überweisungen und Scheckzusendungen kann es zu Verspätungen kommen. Deshalb werden Reklamationen über das Ausbleiben einer Zahlung erst am Ende des Monats, für den die Zahlung ausbleibt, angenommen.

Im Laufe der Bearbeitung verlangen die beteiligten amerikanischen Banken häufig eine eidesstattliche Versicherung des Rentenberechtigten (ein sogenanntes Affidavit) darüber, dass er den reklamierten Scheck nicht eingelöst hat. Zur Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherung ist das persönliche Erscheinen des Rentenberechtigten erforderlich. Bis zum Erhalt eines Ersatzschecks können allerdings mehrere Monate vergehen.

Lebensbescheinigung

Üblicherweise bitten die deutschen Rentenkassen den Berechtigten einmal pro Jahr um eine amtliche Lebensbescheinigung. Die Botschaft weist darauf hin, dass neben der Botschaft Lebensbescheinigungen auch von amtlichen Stellen in Costa Rica erteilt werden können. Dies können z.B. Gemeinde oder Stadtverwaltungen, Banken, Krankenhäuser, das Rote Kreuz oder die deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in Costa Rica (Tel. 2291-0986) sein. Eine persönliche Vorsprache in der Botschaft und die damit verbundene Fahrt nach San José sind daher also nicht mehr erforderlich. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheinigungsvordruck.

Der oder die Berechtigte muss aber in jedem Fall bei der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen mitbringen, unabhängig davon, ob die Bestätigung durch eine costa-ricanische Stelle oder durch die Botschaft erfolgt:

  • ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Ihren deutschen Pass, bitte keine cédula de residencia) und
  • den von der Rentenkasse erhaltenen Vordruck

Besteuerung von Renten

Für die Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland, die keine sonstigen Einnahmen in Deutschland erzielen, ist seit dem 01.01.2009 zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

1. Beschränkt Steuerpflichtige

  • Mantelbogen ESt1C
  • Anlage für die Einkünfte (Anlage R)
  • Rentenanpassungsmitteilung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum

2. Unbeschränkt Steuerpflichtige

(Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStGB kann ein entsprechender Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden).

  • Mantelbogen ESt1A
  • Anlage für die Einkünfte (Anlage R)
  • Rentenanpassungsmitteilung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum
  • Bescheinigung über ausländische Einkünfte: bei Staatsangehörigen eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats Anlage „Bescheinigung EU/EWR“ (bestätigt von der Finanzbehörde des Wohnsitzstaates), andernfalls Anlage „Bescheinigung außerhalb EU/EWR
  • soweit Zusammenveranlagung mit Ehegatten beantragt, sind die Einkünfte des Ehegatten zu erklären und entsprechende Nachweise einzureichen
  • ergänzend sind Angaben zum letzten inländischen Wohnsitz bzw. soweit nicht vorhanden zur letzten inländischen Tätigkeitsstätte zu machen.

Für weitergehende Fragen und die Formulare wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Neubrandenburg.

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