Gebühren
Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Alle Gebühren werden in Colones zum jeweils gültigen Wechselkurs der Botschaft erhoben.
| Euro |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) | 56,43 € |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 79,57 € |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 27,16 € |
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage | 34,07 € |
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage | 70,33 € |
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung oder Sorgeerklärung | 96,28 € |
Beschaffung von Urkunden aus dem costa-ricanischen Zivilstandsregister | 101,26 € |